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Bedingungen

Verpflichtung zur Teilnahme

Für Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen gesetzliche Grundlagen, um gewaltausübende Personen zu einer Teilnahme am Lernprogramm zu verpflichten.

Eine freiwillige Teilnahme ohne gesetzliche Zuweisung ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

Abschluss des Lernprogramms

Für einen erfolgreichen Abschluss des Lernprogramms wird eine verbindliche und aktive Teilnahme erwartet.














    



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