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Lernprogramm – Kontaktaufnahme und Ablauf

Die Teilnahme am Lernprogramm kann verpflichtend oder empfohlen sein.

Kontaktaufnahme

  • Bei einer behördlichen Zuweisung (z.B. durch das Familiengericht, die Staatsanwaltschaft oder den Justizvollzug) nimmt die betroffene Person telefonisch Kontakt mit der AHG auf, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.

  • Anschliessend findet ein Erstgespräch statt, um zu klären, ob eine Teilnahme am Lernprogramm möglich und sinnvoll ist.

  • Bei einem positiven Entscheid informiert die AHG die zuweisende Stelle über:

    • den möglichen Einstieg ins Programm

    • den Verlauf sowie

    • den Abschlussbericht

Freiwillige Teilnahme

Personen, die freiwillig am Lernprogramm teilnehmen möchten, nehmen selbst telefonisch Kontakt mit der AHG auf.














    



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