Lernprogramm – Kontaktaufnahme und Ablauf
Die Teilnahme am Lernprogramm kann verpflichtend oder empfohlen sein.
Kontaktaufnahme
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Bei einer behördlichen Zuweisung (z.B. durch das Familiengericht, die Staatsanwaltschaft oder den Justizvollzug) nimmt die betroffene Person telefonisch Kontakt mit der AHG auf, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
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Anschliessend findet ein Erstgespräch statt, um zu klären, ob eine Teilnahme am Lernprogramm möglich und sinnvoll ist.
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Bei einem positiven Entscheid informiert die AHG die zuweisende Stelle über:
Freiwillige Teilnahme
Personen, die freiwillig am Lernprogramm teilnehmen möchten, nehmen selbst telefonisch Kontakt mit der AHG auf.
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