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Bedingungen

Verpflichtung zur Teilnahme
Für Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen gesetzliche Grundlagen, um gewaltausübende Personen zu einer Teilnahme zu verpflichten.

Eine freiwillige Teilnahme ohne gesetzliche Zuweisung ist selbstverständlich möglich.

Abschluss des Lernprogramms
Als Bedingung für einen erfolgreichen Abschluss des Lernprogramms wird eine verbindliche und aktive Teilnahme erwartet.





Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt (AHG) Aargau
Ziegelrain 1
Postfach
5001 Aarau
Telefon 062 550 20 20
info@ahg-aargau.ch